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Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung gilt als besondere Form der Haftpflichtversicherung.
Da es eine Verpflichtung gibt, für einen verursachten Schaden auch einzustehen, kann das den finanziellen Ruin bedeuten. Denn für einen Schaden muss mit dem gesamten Vermögen gehaftet werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung richtet sich zwar nicht in erster Linie an Freiberufler, sondern an Gewerbetreibende und Handwerker, aber natürlich kann auch ein freiberuflich Tätiger eine solche Versicherung abschließen.

In einigen Berufen besteht sogar die Pflicht zur Absicherung gegen die Forderungen, die im Rahmen der Haftpflicht entstehen können. Daher ist die Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmen auf jeden Fall eine empfehlenswerte Versicherung und von der Bedeutung her ungefähr mit der privaten Haftpflichtversicherung gleichzusetzen.

Welche Leistungen erbringt die Betriebshaftpflichtversicherung?
Sie übernimmt zuerst einmal die Schadensersatzforderungen Dritter. Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab und prüft, ob ein Anspruch auf Leistung besteht oder nicht. Nicht abgedeckt ist die Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen. Auch die Ansprüche, die an Angestellte und Mitarbeiter gestellt werden, sind nicht in der Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.

Abgesichert sind nun also Personenschäden, dabei übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung die Kosten für die Behandlung sowie die Zahlung von Schmerzensgeld. Bei den Sachschäden werden die Kosten für nötige Reparaturarbeiten und für eine Wiederbeschaffung von beschädigten Dingen übernommen. Kommt es in Folge von Personen- oder Sachschäden zu einem Vermögensschaden, dann muss dieser übernommen werden.

Die Betriebshaftpflichtversicherung für Selbstständige kommt zum Beispiel in dem Fall für den finanziellen Ausfall einer geschädigten Person auf, weil sie aufgrund eines Schaden arbeitsunfähig ist.

Ein Schlagwort innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung ist die Spezialität. Das heißt, dass nur Leistungen übernommen werden können, die auch so zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer vertraglich vereinbart wurden. Es gibt dafür das Bedingungswerk, in dem die allgemeinen Bedingungen für eine Haftpflichtversicherung festgehalten sind. Für die Betriebshaftpflichtversicherung gibt es jedoch noch die besonderen Bedingungen, die sich zudem je nach Branche unterscheiden. So gibt es spezielle Klauseln, die sich mit Schäden befassen, die im Ausland entstanden sind.

Da jedes Unternehmen individuell abgesichert werden muss, sollte auf jeden Fall eine professionelle Beratung vor dem Abschluss eines Vertrags über die Betriebshaftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden.